IVB

Wer bezahlt?

Kostenbeteiligung der Krankenkassen, Zusatzversicherungen, der Invalidenversicherung, der Ergänzungsleistungen, von Selbstzahlern und über die KBB-Fahrten.

Krankenkassen – Grundversicherung (KVG)

Die Krankenkassen-Grundversicherung übernimmt nach Abzug des Selbstbehaltes 50 % des Rechnungsbetrages, bis maximal CHF 500.00 pro Kalenderjahr, für medizinisch notwendige Transporte.

Ein medizinisch notwendiger Transport liegt in der Regel vor, wenn die versicherte Person:

  • aufgrund einer akuten Gesundheitsbeeinträchtigung ärztlicher bzw. pflegerischer Betreuung bedarf;
  • aufgrund einer chronischen Erkrankung auf spezifische diagnostische oder besondere therapeutische Massnahmen angewiesen ist;
  • wegen des aktuellen Gesundheitszustandes nicht zu Fuss oder mit einem privaten oder öffentlichen Verkehrsmittel zu und/oder von einer geeigneten Behandlung gelangen kann.

Krankenkassen-Zusatzversicherung (VVG)

Bei einer entsprechenden Zusatzversicherung werden Transportkosten im Rahmen der versicherten Leistungen übernommen. Es lohnt sich, diese Option im Einzelfall zu prüfen.

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung vergütet die Reise- und Transportkosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen als angemessen und notwendig erachtet. In der Regel übernimmt die IV die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind.

Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:

  • medizinische Massnahmen;
  • ärztliche Behandlungen (ambulant oder stationär in der allgemeinen Abteilung);
  • Behandlungen durch medizinische Hilfspersonen (z. B. Physiotherapie);
  • Integrationsmassnahmen;
  • berufliche Eingliederungen;
  • Abgabe, Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln.

Damit diese Leistungen in Anspruch genommen werden können, muss man sich bei der IV-Stelle entsprechend anmelden. Erst wenn eine Verfügung bzw. Kostengutsprache vorliegt, können die Leistungen auch tatsächlich bezogen werden.

Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistung beteiligt sich über die «Krankheits- und Behinderungskosten» an den Transportkosten, nachdem die Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung ausgeschöpft sind. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner erhalten jährlich maximal CHF 6'000.00, selbständig wohnende Personen CHF 25'000.00 zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen für Krankheits- und Behinderungskosten.

Zu berücksichtigen ist, dass diese Beträge auch, aber nicht ausschliesslich für Transportkosten vorgesehen sind. Weitere Ausgaben wie Zahnarztrechnungen, Krankenkassenbeiträge, Selbstbehalte oder Aufwendungen für Tagesstätten müssen ebenfalls davon bestritten werden.

«Selbstzahler» – KBB-Tarife

Wie die obenstehende Aufstellung zeigt, können längst nicht alle Transporte über eine «Kasse» abgerechnet werden. Aus diesem Grund bieten wir auch spezielle, günstigere Tarife für sogenannte «Selbstzahler» an – also für alle, bei denen keine Kasse die Transportkosten übernimmt.

Je nach Anspruchsberechtigung können Transporte zudem über das von den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt vergünstigte Angebot der KBB abgerechnet werden.

Alle Informationen zu KBB-Transporten

Patiententransporte

Für Spitäler, Pflegeheime, Kliniken, Ärztinnen und Ärzte bietet der IVB-Transportdienst einfache sitzende oder liegende Patiententransporte als kostengünstige, professionelle Alternative zum Transport mit einem Sanitätsdienst an. Diese Transporte werden durch speziell ausgebildetes Personal durchgeführt und in der Regel durch die Institution (Spital, Pflegeheim o. Ä.) mit der Krankenkasse verrechnet.

Weitere Details zum Patiententransport